Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendbarkeit der AGB

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Equicanem Tierphysiotherapie (im

Folgenden: Therapeut) und dem Tierhalter im Rahmen des (mündlich oder schriftlich)

geschlossenen Behandlungsvertrages, soweit zwischen den Parteien schriftlich nichts anderes

vereinbart wurde.

2. Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle

Tierphysiotherapieangebot dadurch annimmt, dass er sich zum Zwecke der Beratung, Diagnose

und/oder Therapie an den Therapeuten wendet.

Der Therapeut berät den Tierhalter über die möglichen Therapiemaßnahmen. Trifft der

Tierhalter keine Entscheidung über eine konkrete Maßnahme wendet der Therapeut die

Therapiemaßnahme an, die dem mutmaßlichen Willen des Tierhalters entspricht.

Eine Heilung oder ein bestimmtes Ergebnis der Therapie wird nicht zugesagt. Ein Erfolg der

Behandlung ist nicht geschuldet.

Der Tierhalter ist zu einer aktiven Mitwirkung nicht verpflichtet. Sollte der Tierhalter allerdings

entgegen den Ratschlägen des Therapeuten agieren, unzutreffende oder unvollständige

Angaben zum Gesundheitszustand des Tieres machen, ist der Therapeut berechtigt, die

Behandlung abzubrechen.

3. Honorar

Der Therapeut hat für die Durchführung der Behandlung Anspruch auf ein Honorar. Die Höhe

des Honorars wird zwischen dem Therapeuten und dem Tierhalter gesondert vereinbart. Sollte

keine Vereinbarung getroffen sein, gilt die die ortsübliche Vergütung als angemessen und

vereinbart.

Das Honorar ist für jeden Behandlungstermin vom Tierhalter in bar oder direkt im Anschluss an die Behandlung per PayPal an den Therapeuten zu bezahlen. Eine Zahlung auf Rechnung per Überweisung ist

nur nach gesonderter Absprache mit dem Therapeuten möglich. Dies muss vor dem

Behandlungstermin vereinbart werden.

Der Therapeut berechnet für Hausbesuche Fahrtkosten. Unter „Hausbesuch“ ist jeder Termin

zu verstehen, der nicht in der Praxis des Therapeuten stattfindet. Die Höhe der Fahrtkosten wird

individuell vereinbart.

Wenn der Therapeut Leistungen Dritter vermittelt, die er nicht fachlich überwacht (z.B.

Laborleistungen), ist er berechtigt, die von den Dritten berechneten Beträge dem Tierhalter in

Rechnung zu stellen. Diese Beträge sind in Rechnungen und Quittungen gesondert

auszuweisen.Für die berechneten Leistungen ist der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz zu berechnen.

4. Honorarausfall

Zur Behandlung des jeweiligen Tieres werden mit dem Tierhalter Termine vereinbart. Termine

gelten dann als vereinbart, wenn sie schriftlich, per Mail, per WhatsApp, mündlich oder

telefonisch vereinbart werden. Die vereinbarte Vergütung ist in voller Höhe zu bezahlen, wenn

der Termin seitens des Tierhalters weniger als 24 h vorher abgesagt wird. Liegen wichtige

Gründe für die Absage vor, z.B. Erkrankung des Tierhalters oder des Tieres, so kann der

Therapeut von der Berechnung der Vergütung absehen.

Der Tierhalter hat die Möglichkeit, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen, der Therapeut hat

die Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen.

5. Haftung

Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder sein Tier an Personen, insbesondere

dem Therapeuten und/oder der Praxiseinrichtung und Praxisausrüstung verursacht werden,

direkt und in voller Höhe.

Die Haftung des Therapeuten für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Er haftet lediglich

für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie für Schäden an Leben, Körper und/oder Gesundheit

des Tierhalters.

6. Datenschutz / Schweigepflicht

Der Therapeut erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Tierhalters sowie

des Tieres. Dies ist notwendig zur Durchführung der Behandlung.

Der Therapeut verpflichtet sich, diese Daten vertraulich zu behandeln und nur insoweit

weiterzugeben, als dies zur Behandlung, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und zur

Wahrnehmung berechtigter Interessen (z.B. beim Forderungseinzug) erforderlich ist.

Im übrigen gibt der Therapeut die Daten nur weiter, wenn der Tierhalter ausdrücklich damit

einverstanden ist, z.B. an den behandelnden Tierarzt zur Abstimmung von

Behandlungsmaßnahmen.

Die Schweigepflicht entfällt auch dann, wenn der Therapeut im Zusammenhang mit der

Behandlung des Tieres persönlich oder wegen der Art und/oder Ausführung der Behandlung

angegriffen wird und er sich mit der Verwendung der Daten entlasten kann.

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der Klauseln unwirksam oder teilweise unwirksam sein, so wird die

Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon nicht berührt

8. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das für den Sitz des Therapeuten

zuständige Gericht vereinbart.

Ende der AGB

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